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Anwendungsfall · Steuerkanzlei

Steuerbescheid schwärzen, bevor er die Kanzlei verlässt.

Bescheid, BWA oder Jahresabschluss gehen an die Bank, an einen Investor, an einen Fördermittelgeber. Der Empfänger prüft Zahlen. Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, IBAN und Mandantendaten haben dort nichts verloren. Das kostenfreie Werkzeug schlägt genau diese Kennungen vor, Sie bestätigen — und die Angaben landen nicht in der neuen Datei, statt nur überdeckt zu werden.

Kurz erklärt

Was gehört aus einem Bescheid heraus?

Heraus gehört alles, was den Empfänger identifiziert oder ihm Zugriff verschafft, ohne dass er es für seine Entscheidung braucht: Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr., IBAN und BIC.

Drin bleibt, worum es geht. Die Bank beurteilt Umsatz, Rohertrag und Ergebnis. Die Förderbank prüft Kennzahlen. Der Käufer sieht die Ertragslage. Keine dieser Prüfungen braucht eine Kontonummer.

Die Grenze verläuft nicht zwischen wichtig und unwichtig, sondern zwischen erforderlich und mitgeliefert. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO nennt das Datenminimierung. Praktisch heißt es: ein eigener Ausschnitt je Empfänger.

Wo es auffällt

Fünf Wege, auf denen Kanzleiunterlagen das Haus verlassen.

  • 01

    Kreditgespräch: BWA und Jahresabschluss an die Hausbank

    Die Bank prüft Zahlen, nicht Kennungen. Umsatz, Rohertrag und Eigenkapitalquote gehören in die Unterlage, die Steuernummer der Muster GmbH und die IBAN des Geschäftskontos nicht. Beide stehen im Kopf der BWA und im Anschreiben. Wer sie stehen lässt, gibt der Kreditabteilung Daten, nach denen sie nie gefragt hat.

  • 02

    Fördermittelantrag mit Nachweis aus der Kanzlei

    Ein Antrag bei einer Förderbank verlangt den letzten Jahresabschluss und oft den Steuerbescheid als Nachweis. Der Bescheid führt Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer der Gesellschafter, manchmal die Erstattungskontonummer. Für die Förderentscheidung zählt keine dieser Angaben. Sie wandern trotzdem in eine fremde Akte, wenn niemand sie vorher entfernt.

  • 03

    Gesellschafterwechsel: Unterlagen für die Due Diligence

    Beim Anteilsverkauf sieht ein fremder Berater die Auswertungen von drei Jahren. Der Käufer soll die Ertragslage beurteilen. Bankverbindungen, private Steuer-IDs der Altgesellschafter und Mandantendaten aus Sammelauswertungen sind nicht Teil des Prüfauftrags. Ein bereinigter Satz Unterlagen erspart Ihnen die Diskussion, warum sie überhaupt im Datenraum lagen.

  • 04

    Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer

    Der Prüfer erhält Kontennachweise und Auswertungen zur Abstimmung. In Sammelauswertungen stehen häufig Daten anderer Mandanten derselben Kanzlei — Namen, Kennungen, Beträge. Diese Daten fallen unter § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB und gehören nicht in eine fremde Prüfungsakte. Der Ausschnitt, den der Prüfer braucht, ist kleiner als die Datei, die Sie gerade offen haben.

  • 05

    Mandantenauskunft an einen Dritten

    Ein Mandant bittet um eine Bescheinigung für seinen Vermieter, seine Versicherung oder ein Amt. Der Empfänger braucht ein Ergebnis, nicht die vollständige Kennung. Steuernummer und IBAN im Fußbereich der Auswertung sind reine Zugabe. Ohne sie erfüllt das Dokument denselben Zweck und trägt weniger Risiko.

Der Ablauf

Vom Bescheid zur Datei für die Bank.

  1. 01

    Bescheid öffnen

    Ziehen Sie den Bescheid, die BWA oder den Jahresabschluss in das Werkzeug. Die Datei bleibt auf Ihrem Rechner, sie wird nirgendwohin übertragen.

  2. 02

    Auto-Erkennung prüfen

    Das Werkzeug schlägt die formalen Kennungen vor — Steuernummer, USt-IdNr. und IBAN. Gehen Sie die Treffer durch und bestätigen Sie, was aus dem Dokument verschwinden soll.

  3. 03

    Weitere Stellen per Suche markieren

    Mandantennamen, Anschriften und interne Vermerke erkennt das Werkzeug nicht selbst. Suchen Sie den Namen im Volltext und markieren Sie die Fundstellen, ergänzend per Maus auf gescannten Seiten.

  4. 04

    Transparenz-Freigabe erteilen

    Vor dem Export listet das Werkzeug auf, was entfernt wird. Sie sehen die Bilanz der Änderungen und geben sie frei.

  5. 05

    Export an die Bank

    Beim Export wird jede Seite als Bild neu gezeichnet und die Metadaten der Quelldatei werden entfernt. Die bereinigte Datei ist nicht mehr durchsuchbar; Sie versenden sie an Bank, Förderbank oder Dritten.

Warum überhaupt

Der schwarze Balken ist kein Schutz.

Ein Rechteck im PDF-Reader liegt über dem Text, nicht anstelle des Textes. Wer die Stelle markiert und kopiert, hat die Steuernummer wieder. Echtes Schwärzen sorgt dafür, dass die Zeichen gar nicht erst in die neue Datei gelangen: Jede Seite wird als Bild neu gezeichnet. Danach ist dort nichts mehr, was sich auslesen ließe.

Für Steuerberater kommt die Verschwiegenheitspflicht hinzu. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe, und Mandantendaten in einer Sammelauswertung sind genau das. Eine Kontonummer in einer Datei, die im Datenraum liegt, ist kein Detail.

Deswegen nennen wir das Werkzeug DSGVO-freundlich, nicht DSGVO-konform. Konformität stellt Ihre Kanzlei für ihren Prozess fest. Freundlich heißt: nichts wird übertragen, nichts gespeichert, keine Auftragsverarbeitung entsteht. Rechts- oder Steuerberatung leisten wir nicht.

Ehrlich gesagt

Was das Werkzeug nicht kann.

Es erkennt keine Namen. Das Werkzeug arbeitet regel- und prüfsummenbasiert und enthält keine KI. Vorgeschlagen werden IBAN (Prüfsumme nach MOD 97), BIC, Kreditkartennummern (Luhn), E-Mail, Telefon, Steuernummer, USt-IdNr., Sozialversicherungsnummer, Datum, IP-Adresse und Kfz-Kennzeichen. Mandantennamen und Anschriften finden Sie über die Volltextsuche und markieren sie selbst.

Der Bescheid bleibt nicht durchsuchbar. Beim Export wird jede Seite gerastert — als Bild neu gezeichnet, ohne den ursprünglichen Text. Lieber rastern als raten. Das Ergebnis ist sicher, die Datei aber nicht mehr durchsuchbar, nicht markierbar, nicht kopierbar, für Screenreader nicht lesbar und größer. Wer die Durchsuchbarkeit behalten muss, bekommt sie über die lizenzierte Variante: Sie entfernt die markierten Stellen aus der Textebene, statt die Seite zu rastern. Dream-bit richtet sie bei Ihnen ein.

Die Kontrolle bleibt bei Ihnen. Das Werkzeug schlägt vor, es entscheidet nicht. Eine Kennung in ungewohnter Schreibweise oder ein Vermerk im Fließtext taucht in keinem Vorschlag auf. Der Blick auf die Vorschau vor dem Export ist der Schritt, der zählt.

Für Menge gibt es kein Self-Service-Angebot. Wenn Hunderte Bescheide im Monat anfallen, bauen wir die Erkennung in Ihre Kanzleisoftware ein, gemeinsam mit Ihnen. Das ist Projektarbeit, keine öffentliche Schnittstelle.

Am eigenen Bescheid prüfen

Nehmen Sie den nächsten Bescheid, der ohnehin rausgeht.

Das kostenfreie Werkzeug läuft im Browser, ohne Upload und ohne Konto. Sie sehen in zwei Minuten, welche Kennungen es vorschlägt und wie das bereinigte Dokument aussieht. Danach wissen Sie, was der Schritt in Ihrem Ablauf wirklich kostet.

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Sechs Fragen

Was Kanzleien zuerst fragen.

Wenn jede Woche dieselben Bescheide rausgehen

Der Handgriff wird zum Posten, sobald er sich wiederholt.

Zwei Minuten pro Bescheid fallen einzeln nicht auf. Bei 200 Dokumenten im Monat sind es mehrere Arbeitstage im Jahr. Im kostenfreien Erstgespräch sehen wir uns an, wie Bescheide in Ihrer Kanzlei entstehen und weitergehen — und sagen Ihnen offen, ob sich eine Einbindung in Ihre Kanzleisoftware lohnt.

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