Dream-bit UG (haftungsbeschränkt)
Elegante und effiziente Softwarelösungen für den Alltag unserer Kunden.
USt-IdNr.
DE323005743
Rechtliches
HRB 768528
Amtsgericht Stuttgart
Geschäftsführer: Güney Jung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dream-bit UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Dream-bit UG (haftungsbeschränkt), Fischerstraße 16/1, 72124 Pliezhausen (nachfolgend „Dream-bit") und ihren Kunden.
- Die Leistungen von Dream-bit richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Dream-bit ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch, wenn Dream-bit in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Vertragsschluss
- Angebote von Dream-bit sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Dream-bit oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.
- Für Modular-Admin kommt der Vertrag mit der Aktivierung des Kundenaccounts durch Dream-bit zustande.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dream-bit auf Dritte übertragen.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 IT-Beratung (Consulting)
- Art und Umfang der Beratungsleistungen ergeben sich aus den jeweils geschlossenen Einzelverträgen, Leistungsbeschreibungen oder Statements of Work (SOW).
- Dream-bit erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Die Leistungen umfassen insbesondere Beratung in den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung.
- Dream-bit verfolgt einen iterativen Ansatz. Der Leistungsumfang kann in gegenseitigem Einvernehmen im Projektverlauf angepasst werden.
3.2 Modular-Admin (SaaS)
- Modular-Admin ist ein Self-Service-IT-Portal für den 1st-Level-Support. Die Software wird als On-Premise-Installation auf der Infrastruktur des Kunden betrieben.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von Dream-bit. Dream-bit behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern dadurch die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
- Da Modular-Admin auf der Infrastruktur des Kunden betrieben wird, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für Verfügbarkeit, Betrieb und Wartung seiner Systemumgebung. Eine Verfügbarkeitsgarantie (SLA) seitens Dream-bit besteht nicht.
3.3 Modular-AI-Agents
- Modular-AI-Agents ist ein Dienst zum Aufbau und Betrieb von KI-Agenten für benannte Vorgänge des Kunden. Die Leistung von Dream-bit umfasst den Aufbau und die Pflege des Anweisungswerks je Agent, dessen Einbindung in die Zeit- und Ablaufsteuerung sowie die Bereitstellung der Arbeitsergebnisse als Entwurf zur Freigabe durch den Kunden.
- Der Betrieb erfolgt nach Wahl des Kunden auf der Infrastruktur von Dream-bit (Vollbetrieb) oder im Selbstbetrieb in der Umgebung des Kunden. Im Selbstbetrieb trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für Verfügbarkeit, Betrieb und Wartung seiner Systemumgebung.
- Dream-bit betreibt keine eigene Künstliche Intelligenz. Der Kunde stellt den Zugang zu dem von ihm gewählten KI-Anbieter selbst bereit; sämtliche Modellaufrufe laufen über diesen Zugang. Einzelheiten regelt § 8.
- Die Agenten bereiten Arbeitsergebnisse vor. Die Freigabe und die Entscheidung über deren Verwendung liegen beim Kunden (§ 8 Nr. 7).
3.4 Keine Service-Level-Zusagen
- Dream-bit übernimmt für seine Leistungen weder Garantien zur Verfügbarkeit noch Reaktionszeitgarantien im Sinne eines Service-Level-Agreements.
- Zusagen über einen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere Umsatzausfallgarantien, werden nicht übernommen.
- Fristen, die sich aus datenschutzrechtlichen Pflichten oder aus einem Auftragsverarbeitungsvertrag ergeben, bleiben unberührt. Sie dienen der Erfüllung dieser Pflichten und sind keine Zusage einer Verfügbarkeit.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 IT-Beratung (Consulting)
- Die Vergütung für Beratungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder SOW. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung auf Basis von Meilensteinen oder monatlich.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Aufrechnungen des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4.2 Modular-Admin (SaaS)
- Die Nutzung von Modular-Admin wird pro aktivem Benutzer mit 35,00 EUR netto pro Monat berechnet (Fair-Use-Prinzip). Es ist ausdrücklich untersagt, dieses Lizenzmodell zu umgehen, insbesondere durch gemeinsame Nutzung einzelner Benutzerkonten durch mehrere Personen.
- Dream-bit gewährt eine kostenlose Testphase von 60 Tagen mit vollem Funktionsumfang. Nach Ablauf der Testphase geht das Vertragsverhältnis automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich.
- Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. Widerspricht der Kunde der Preisänderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu.
4.3 Modular-AI-Agents
- Je Agent werden 520,00 EUR netto pro Monat berechnet. Eine Mengenstaffel besteht nicht; jeder weitere Agent kostet denselben Betrag.
- Für die Einrichtung einschließlich der Schulung der Mitarbeiter des Kunden fallen einmalig 5.900,00 EUR netto an.
- Wird der Dienst auf der Infrastruktur von Dream-bit betrieben, werden je getrenntem Bereich 190,00 EUR netto pro Monat berechnet. Im Selbstbetrieb entfällt dieser Betrag.
- Dream-bit empfiehlt den Abschluss einer Wartung zu 250,00 EUR netto pro Monat. Darin enthalten sind vier Arbeitsstunden im Monat für Anpassungen und Fehlerkorrekturen am Anweisungswerk sowie der monatliche Modellbericht. Jede weitere Arbeitsstunde wird mit 125,00 EUR netto statt 180,00 EUR netto berechnet.
- Der Zugang des Kunden zu seinem KI-Anbieter und dessen Entgelte sind nicht Gegenstand dieser Vergütung.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Preisänderungen gilt § 4.2 Nr. 4 entsprechend.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 IT-Beratung (Consulting)
- Beratungsverträge werden projektbezogen geschlossen und enden mit Abnahme der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei laufenden Beratungsengagements kann jede Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.2 Modular-Admin (SaaS)
- Der Vertrag über die Nutzung von Modular-Admin läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode.
- Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
- Während der 60-tägigen Testphase kann der Kunde jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Nach Beendigung des Vertrages gewährt Dream-bit dem Kunden eine Frist von 30 Tagen zur Sicherung und zum Export seiner Daten. Nach Ablauf dieser Frist ist Dream-bit berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.
5.3 Modular-AI-Agents
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Vereinbarung im Einzelvertrag. Eine Mindestlaufzeit wird nicht vorgegeben.
- Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode; jede Partei kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
- Ist für den Vollbetrieb ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, beendet jede Kündigung dieses Vertrages zugleich den Auftragsverarbeitungsvertrag und jede Kündigung des Auftragsverarbeitungsvertrages zugleich diesen Vertrag. Eine auf einen der beiden Verträge beschränkte Kündigung ist ausgeschlossen.
- Mit dem Ende des Vertrages greifen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages zu Rückgabe und Löschung. Der Kunde wählt dort, ob Dream-bit die Daten zurückgibt oder unmittelbar löscht; Fristen, Löschreihenfolge und Abbau richten sich ausschließlich nach jenem Vertrag. § 5.2 Nr. 4 findet keine Anwendung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Dream-bit rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit seiner eigenen IT-Infrastruktur verantwortlich. Dies umfasst insbesondere den Betrieb der Modular-Admin-Installation.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) eigenverantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, Software-Updates und Sicherheitsupdates zeitnah in seiner Umgebung einzuspielen und zu testen.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Auftragsverarbeitung (AVV)
- Soweit Dream-bit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Im Rahmen von Modular-Admin verarbeitet Dream-bit geschäftliche Daten wie Benutzernamen, IP-Adressen, vollständige Namen und Zeitstempel als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Im Vollbetrieb von Modular-AI-Agents verarbeitet Dream-bit personenbezogene Daten des Kunden ebenfalls als Auftragsverarbeiter; hierfür gilt ein eigener Auftragsverarbeitungsvertrag, der ausschließlich diesen Dienst erfasst und dessen Anlagen der Kunde als Verantwortlicher ausfüllt.
- Der AVV regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen.
8. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Dream-bit setzt in internen Prozessen KI-gestützte Werkzeuge ein, darunter Dienste wie Google Gemini. Diese Werkzeuge betreffen ausschließlich die eigenen Abläufe von Dream-bit; sie sind nicht Bestandteil des Produkts Modular-AI-Agents.
- Im Rahmen von Beratungsleistungen kann KI zur Erstellung von Arbeitsergebnissen eingesetzt werden, sofern dies mit dem Kunden abgestimmt ist.
- KI-generierte Ergebnisse werden vor der Übergabe an den Kunden einer fachlichen Prüfung durch qualifiziertes Personal unterzogen.
- Dream-bit übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Inhalte. Der Kunde ist für die abschließende Prüfung und Validierung der Arbeitsergebnisse in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
- Außerhalb der Leistungen, bei denen die Übermittlung an einen KI-Dienst vereinbarter Leistungsinhalt ist, werden Kundendaten nicht ohne ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung systematisch an externe KI-Dienste übermittelt. Bei Modular-AI-Agents ist diese Übermittlung Gegenstand der Leistung; für sie gelten Nummer 6 und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 7.
- Bei Modular-AI-Agents betreibt Dream-bit keine eigene Künstliche Intelligenz. Sämtliche Modellaufrufe — Antwort des Sprachmodells, Erzeugung der Einbettungen und Reranking — laufen über den Zugang des Kunden zu dem von ihm gewählten KI-Anbieter. Dream-bit nutzt dafür keinen eigenen Zugang und keinen eigenen Schlüssel, wählt Anbieter und Modell nicht aus und rechnet deren Leistung nicht weiter ab. Dream-bit empfiehlt einen Endpunkt ohne Speicherung der übermittelten Inhalte („Zero Data Retention"), sagt dessen Einhaltung durch den Anbieter jedoch nicht zu.
- Die Agenten bereiten Arbeitsergebnisse vor; die Freigabe leistet ein Mensch. Der Kunde richtet eine Freigabeorganisation ein, die gewährleistet, dass jedes Ergebnis mit Außenwirkung oder rechtlicher Wirkung gegenüber einer betroffenen Person vor seiner Verwendung von einer natürlichen Person geprüft und freigegeben wird. Er umgeht diese Schranke nicht und veranlasst ihre Umgehung nicht; als Umgehung gilt insbesondere eine Automatik, die Freigaben ohne inhaltliche Befassung erteilt, überspringt oder vortäuscht. Der Kunde weist die berechtigten Nutzer entsprechend an. Diese Pflicht ist eine wesentliche Vertragspflicht.
9. Geistiges Eigentum
9.1 IT-Beratung (Consulting)
- Arbeitsergebnisse, die Dream-bit im Rahmen eines Beratungsprojekts eigens für den Kunden erstellt, gehen mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Allgemeines Know-how, Methoden, Werkzeuge, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten, die Dream-bit im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder weiterentwickelt, verbleiben im Eigentum von Dream-bit.
- Vorbestehendes geistiges Eigentum (Background-IP) von Dream-bit wird durch den Vertrag nicht berührt und verbleibt bei Dream-bit.
9.2 Modular-Admin (SaaS)
- Modular-Admin einschließlich aller Bestandteile, des Quellcodes, der Dokumentation und zugehöriger Materialien ist und bleibt geistiges Eigentum von Dream-bit.
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Im Rahmen einer Whitelabel-Vereinbarung darf der Kunde die Software unter eigener Marke betreiben. Das zugrunde liegende geistige Eigentum verbleibt uneingeschränkt bei Dream-bit.
9.3 Feedback
- Feedback und Vorschläge zur Weiterentwicklung, die der Kunde freiwillig an Dream-bit übermittelt, dürfen von Dream-bit ohne Vergütungspflicht in Produkte und Leistungen einfließen.
- Der Kunde räumt Dream-bit insoweit ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an solchem Feedback ein.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Gewährleistung
- Dream-bit erbringt Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Modular-Admin wird in dem auf der Website beschriebenen Funktionsumfang bereitgestellt. Dream-bit gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.
- Fehler und Störungen (Bugs) werden im Rahmen des laufenden Supports behoben. Ein Anspruch auf Beseitigung unerheblicher Fehler besteht nicht.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
10.2 Haftungsbeschränkung
- Dream-bit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet Dream-bit in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
- Die Haftung je Schadensfall ist der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des betreffenden Projekts bzw. auf die Summe der Modular-Admin-Vergütung der letzten 12 Monate.
- Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen.
- Dream-bit haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Software nicht in seiner eigenen Umgebung getestet hat, der Kunde keine regelmäßigen Datensicherungen vorgenommen hat, oder der Kunde eigenmächtige Veränderungen an der Software vorgenommen hat.
- Ist für eine Leistung ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, gilt für Ansprüche aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten ausschließlich dessen Haftungsregelung; sie geht den Nummern 4 und 5 vor. Das gilt auch für den Verlust von Daten, soweit jener Vertrag Zusagen zu Löschung, Rückgabe oder Verfügbarkeit enthält. Im Übrigen bleiben die Nummern 1 bis 6 unberührt.
11. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden, oder die von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
12. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
- Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur, Cyberangriffe sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
- Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.
- Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Dream-bit behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung und nutzt die Leistungen weiterhin, gelten die geänderten AGB als angenommen. Dream-bit wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
14. Stand
Stand: September 2026